ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Fassung 1. Jänner 2024

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Erwerber der Niederösterreich-CARD („NÖC“) und dem Berechtigten einerseits und der Niederösterreich-Card GmbH („NÖC-GmbH“) andererseits.

1.2. Berechtigter ist die bei der Registrierung der Niederösterreich-CARD unter „Berechtigter“ angegebene Person („Berechtigter“). Sofern eine andere Person als der Erwerber als Berechtigter registriert werden soll, muss auch der Berechtigte die AGB im Rahmen der Registrierung akzeptieren.

1.3. Der Erwerber/Berechtigte akzeptiert mit seiner Vertragserklärung, spätestens mit seiner Registrierung und in jedem Fall aber mit der Verwendung der NÖC die jeweils gültigen AGB.

1.4. Die AGB sind unter www.niederoesterreich-card.at/agb abrufbar und im NÖC-Katalog abgedruckt.

1.5. Die kursiv hervorgehobenen Begriffe haben die in diesen AGB definierte Bedeutung.

2. Niederösterreich-CARD

2.1. Die NÖC ist eine Erlebniskarte, die dem Berechtigten gegen eine einmalige Pauschale den Zutritt zu interessanten Ausflugs- und Freizeiterlebnissen in Niederösterreich und Umgebung ermöglicht, die von Infrastrukturbetreibern wie Ausflugszielen, Kultureinrichtungen, Seilbahnbetreibern usw. angeboten werden und mit denen NÖC-GmbH entsprechende Partnerverträge abgeschlossen hat („Ausflugsziele“).

2.2. Die jeweils gültigen Preise für die NÖC werden bei den autorisierten Verkaufsstellen sowie im Internet unter www.niederoesterreich-card.at („NÖC-Website“) ausgewiesen. Bei Erwerb der NÖC im Wege des Fernabsatzes (Punkt 12.) gelten die auf der Website bzw. im Angebot der NÖC-GmbH ausgewiesenen Liefer- und Versandkosten.

2.3. Die NÖC kann als physische oder als digitale Karte erworben werden. Die digitale Karte wird in der NÖC-App (Punkt 11.) hinterlegt, die vom Berechtigten kostenlos heruntergeladen werden kann. In der NÖC-App können auch digitale NÖC anderer Berechtigter hinterlegt werden. Die AGB gelten gleichermaßen für physische und digitale NÖC.

3. Ausflugsziele, NÖC-Medien, Call-Center

3.1. Die Ausflugsziele sind in den NÖC-Medien (NÖC-Katalog, NÖC-Flyer, NÖC-Website, NÖC-App) angeführt („NÖC-Medien“). Partnerverträge mit Ausflugszielen können während der Geltungsdauer der NÖC beendet und die Leistungen des Ausflugsziels daher nicht mehr in Anspruch genommen werden. Insofern kann die Liste der Ausflugsziele während der Gültigkeitsdauer (Punkt 9.) Änderungen unterworfen sein.

3.2. Alle Angaben zu den Ausflugszielen in den NÖC-Medien, wie eine Beschreibung der angebotenen Leistungen, die Öffnungszeiten sowie die Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen während der Gültigkeitsdauer, wurden sorgfältig erstellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.

3.3. Weiters stellt die NÖC-GmbH ein Call-Center zur Verfügung, das Anfragen der Berechtigten zur NÖC und zu den Ausflugszielen beantwortet.

4. Aktivierung der NÖC/Registrierung des Berechtigten/Nutzerbereich

4.1. Zur Nutzung der NÖC muss sich der Berechtigte auf der NÖC-Website registrieren und die AGB akzeptieren. Die Leistungen der Ausflugsziele können grundsätzlich nur mit einer gültigen NÖC nach erfolgter Registrierung in Anspruch genommen werden.

4.2. Die NÖC ist vom Berechtigten auf der Rückseite zu unterzeichnen.

4.3. Bei Registrierung erhält der Berechtigte einen pingeschützten Zugang zu einem Nutzerbereich auf der NÖC-Website bzw. der NÖC-App („MYCARD-Bereich“). In dem MYCARD-Bereich kann der Berechtigte nützliche Informationen zur NÖC abfragen.

4.4. Der Berechtigte ist verpflichtet, der NÖC-GmbH jede Änderung der im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten mitzuteilen (per Telefon unter 01/535 05 05 oder per E-Mail unter card@noe.co.at) oder diese über den MYCARD-Bereich selbst einzugeben. Hat der Berechtigte eine Änderung der Kontaktdaten, insbesondere der Adresse oder E-Mail-Adresse, nicht bekannt gegeben, so gilt eine an die zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse versendete Erklärung der NÖC-GmbH dennoch als ihm zugegangen.

5. Leistungserbringung durch das Ausflugsziel

5.1. Der Berechtigte ist während der Gültigkeitsdauer berechtigt, ohne gesonderte Bezahlung die in der Beschreibung des Ausflugsziels in den NÖC-Medien dargestellten Leistungen des jeweiligen Ausflugsziels in Anspruch zu nehmen. Dies nach Maßgabe (i) der Verfügbarkeit, (ii) der jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen, (iii) allfälliger besonderer Bedingungen (z. B. Altersbeschränkungen; körperliche
Fitness), (iv) der Leistungsbeschreibung und (v) zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Ausflugsziels (alle „Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels“). Es gilt die in den NÖC-Medien angegebene Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen während der Gültigkeitsdauer.

5.2. Der Berechtigte wird bei Inanspruchnahme der Leistungen Vertragspartner des jeweiligen Ausflugsziels. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels.

5.3. Die Erbringung der mit der NÖC nutzbaren Leistungen des Ausflugsziels stellt keine Leistungspflicht der NÖC-GmbH dar, sondern obliegt alleine dem Ausflugsziel. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Ausflugsziel. Die NÖC-GmbH haftet nicht für die Leistungserbringung durch das Ausflugsziel, insbesondere nicht für bestimmte oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, die Mangelfreiheit der Leistungen oder allfällige Schäden des Berechtigten aus oder in Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Ausflugsziels. Die Haftung der NÖC-GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

5.4. Die NÖC-GmbH ist hinsichtlich der Leistungen des Ausflugszieles Vermittler und bietet dem Berechtigten die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Ausflugszielen zu wählen und deren Leistungen nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels mit der NÖC in Anspruch zu nehmen.

5.5. Die NÖC-GmbH ist nicht verpflichtet, die Ausflugsziele oder die von diesen angebotenen Leistungen auf ihre Sicherheit zu überprüfen oder diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Es besteht somit keine Haftung für die Auswahl oder Überwachung der Ausflugsziele.

5.6. Die Leistungen der Ausflugsziele können nur vom Berechtigten selbst in Anspruch genommen werden. Eine Weitergabe an oder Verwendung der NÖC durch Dritte, die nicht Berechtigter sind, ist unzulässig.

5.7. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, höchstens jedoch drei Kinder pro Berechtigtem (Inhaber einer Erwachsenen-CARD), haben freien Eintritt, wenn sie gleichzeitig mit dem Berechtigten (Inhaber einer Erwachsenen-CARD) die Leistungen des Ausflugsziels in Anspruch nehmen.

5.8. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Ausflugsziels muss der Berechtigte seine NÖC beim Ausflugsziel vorweisen. Die Legitimierung erfolgt durch Einlesen der NÖC in dem Karten-Terminal. Die Inanspruchnahme durch den Berechtigten wird im NÖC-System erfasst.

5.9. Da die NÖC nicht übertragbar ist, ist das Ausflugsziel berechtigt, die Identität des Berechtigten zu prüfen. Der Berechtigte ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.

6. Reservierung, No-Show-Regelung

Leistungen von Ausflugszielen, für die eine Reservierung erforderlich ist, gelten im Fall des Nichterscheinens („No-Show-Fall“) als konsumiert und werden von der Anzahl der möglichen Inanspruchnahmen in Abzug gebracht. Sofern die Leistung also beispielsweise einmal während der Gültigkeitsdauer in Anspruch genommen werden kann, ist sie im No-Show-Fall verbraucht und wird nicht vergütet.

7. Angebote von Kooperationspartnern, Partnerprogramme

7.1. Mit der gültigen und aktivierten NÖC kann der Berechtigte die in den NÖC-Medien für die jeweilige NÖC-Saison angegebenen Angebote von ausgewählten Kooperationspartnern bzw. Partnerprogramme in Anspruch nehmen, wobei nur die technische Abwicklung über die NÖC erfolgt.

7.2. Die Leistungen von Kooperationspartnern oder Partnerprogrammen stellen keine Leistung der NÖC-GmbH dar und werden von den jeweiligen Partnern angeboten. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, bestehen ausschließlich gegenüber
dem jeweiligen Partner. Es gelten die Leistungsbeschreibungen und die Allgemeinen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners bzw. Partnerprogramms, insbesondere auch hinsichtlich des Sammelns von Bonuspunkten und Gutscheinen.

8. Verfügbarkeit, Einschränkungen oder Entfall von Leistungen

8.1. Informationen zur generellen Verfügbarkeit von Ausflugszielen (z. B. Öffnungszeiten, Saisonbetriebe) sind aus den NÖC-Medien ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels, insbesondere zur Verfügbarkeit, sind auf der Website des jeweiligen Ausflugsziels oder unmittelbar
bei dem jeweiligen Ausflugsziel ausgewiesen.

8.2. Im Einzelfall können sich Einschränkungen oder der gänzliche Entfall von Leistungen von Ausflugszielen aus witterungs-, saisonbedingten oder sonstigen Umständen wie Kapazitätsgrenzen, technischen Fehlfunktionen, Wartungsarbeiten oder behördlichen Auflagen ergeben. Zudem können sich die Nutzungsbedingungen
des Ausflugsziels
(z. B. die Öffnungszeiten) ändern. NÖC-GmbH ist bemüht, Einschränkungen oder den Entfall von Leistungen möglichst zeitnahe auf der NÖC-Website bekannt zu geben. Es wird empfohlen, sich vor dem geplanten Besuch eines Ausflugsziels über die Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels, insbesondere die Verfügbarkeit, zu informieren.

8.3 Dem Berechtigten stehen bei Einschränkungen oder Entfall von Leistungen von Ausflugszielen oder bei Änderung von Nutzungsbedingungen von Ausflugszielen keine Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche zu, solange der Berechtigte weiterhin die Möglichkeit hat, unter mehreren (anderen) Ausflugszielen zu wählen.

9. Gültigkeitsdauer

9.1. Die NÖC-Saison beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres („NÖC-Saison“). Die NÖC gilt unabhängig vom Datum des Erwerbs nur für die jeweilige NÖC-Saison, für die sie erworben bzw. verlängert wird („Gültigkeitsdauer“). Davon ausgenommen sind Aktionsverkäufe, für die die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer maßgeblich ist.

9.2. Der Berechtigte ist nur während der Gültigkeitsdauer berechtigt, die Leistungen der Ausflugsziele in Anspruch zu nehmen. Die NÖC endet automatisch mit Ablauf der Gültigkeitsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn die NÖC in der jeweiligen Gültigkeitsdauer nicht registriert wird.

9.3. Die NÖC-GmbH ist berechtigt, die NÖC vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit endet die Gültigkeitsdauer. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Missbrauch sowie die Weitergabe der NÖC durch den Berechtigten.

10. Obliegenheiten des Berechtigten, Verlust/Diebstahl

10.1. Der Berechtigte ist verpflichtet, die NÖC sowie den PIN für den MYCARD-Bereich sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der NÖC an Dritte ist unzulässig.

10.2. Die NÖC darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung der NÖC ist unzulässig. Die missbräuchliche Verwendung der NÖC berechtigt die NÖC-GmbH zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages gemäß Punkt 9.3.

10.3. Kommt die NÖC dem Berechtigten, aus welchem Grund auch immer, abhanden (z. B. Verlust, Diebstahl), ist der Berechtigte verpflichtet, unverzüglich die NÖC-GmbH zu verständigen. Die NÖC wird in diesem Fall von der NÖC-GmbH gesperrt. Dem Berechtigten wird auf Wunsch gegen Bezahlung einer Manipulationsgebühr von € 5,– eine Ersatzkarte für die ursprüngliche Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellt.

11. NÖC-App

11.1. Für die Nutzung der digitalen NÖC sind der Download und die Installation der NÖC-App auf einem kompatiblen Smartphone erforderlich. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Download, die Installation sowie die Nutzung der NÖC-App obliegen dem Berechtigten. NÖC-GmbH übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der NÖC-App mit dem jeweiligen Betriebssystem des
Smartphones.

11.2. Die Zurverfügungstellung der NÖC-App erfolgt für den Berechtigten kostenlos. Die Kosten für die jeweilige Datenübertragung trägt der Berechtigte.

11.3. Der Berechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionen, Dienste und Anwendungen der NÖC-App möglichen Netzwerkproblemen (z. B. keine Erreichbarkeit/Internetverbindung beim jeweiligen Ausflugsziel, Störungen des Internets) und erforderlichen Wartungen/Systemupdates unterliegen. NÖC-GmbH
wird Wartungen/Systemupdates nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Ausflugszielen vornehmen, übernimmt aber in jedem Fall keine Gewähr oder Haftung für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der NÖC-App.

12. Erwerb der NÖC im Wege des Fernabsatzes

12.1. Die NÖC kann im Wege des Fernabsatzes sowohl im Webshop der NÖC-Website, über die NÖC-App als auch per E-Mail, Telefon oder Brief bestellt werden.

12.2. Bestellung über die NÖC-Website/NÖC-App: Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf der NÖC-Website/NÖC-App gibt der NÖC-Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. NÖC-GmbH bestätigt dem Erwerber den Erhalt einer Bestellung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung ist die Annahme der Bestellung (Vertragsabschluss) und enthält die in § 4 Abs. 1 FAGG genannten Informationen.

12.3. Bestellung per E-Mail, Telefon oder Brief: Der Erwerber erhält das Angebot der NÖC-GmbH postalisch oder per E-Mail samt Zahlungsaufforderung. Die Annahme des Angebots der NÖC-GmbH erfolgt durch vollständige Zahlung des Erwerbers (Vertragsabschluss).

12.4. Die Zustellung der physischen NÖC erfolgt durch ein von NÖC-GmbH beauftragtes Unternehmen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Die Auswahl des Zustellunternehmens obliegt NÖC-GmbH und kann jederzeit verändert werden. Sollte der Erwerber die Sendung der physischen NÖC nicht annehmen können, versucht das Zustellunternehmen eine nochmalige Zustellung. Nicht zustellbare Sendungen werden zurückgeschickt. Diese können nicht gutgeschrieben oder der Kaufpreis erstattet werden, der Erwerber hat somit kein Rückgaberecht, außer es besteht das gesetzliche Widerrufsrecht (Punkt 13.).

13. Widerrufsrecht beim Erwerb der NÖC im Wege des Fernabsatzes

13.1. Sie haben als Erwerber das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Niederösterreich-Card GmbH
Niederösterreich- Ring 2, Haus C
3100 St. Pölten
Tel. 01/535 05 05
E-Mail: card@noe.co.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

13.3. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

13.4. Die NÖC wird bei Widerruf mit sofortiger Wirkung gesperrt.

13.5. Das Muster-Widerrufsformular ist hier abrufbar:

14. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter niederoesterreich-card.at/datenschutz.