ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fassung 31. Oktober 2025
1. Geltungsbereich der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Erwerber der Niederösterreich-CARD („NÖC“) und dem Berechtigten einerseits und der Niederösterreich-Card GmbH („NÖC-GmbH“) andererseits.
1.2. Berechtigter ist die bei der Registrierung der Niederösterreich-CARD unter „Berechtigter“ angegebene Person („Berechtigter“). Sofern eine andere Person als der Erwerber als Berechtigter registriert wird, muss auch der Berechtigte die AGB im Rahmen der Registrierung akzeptieren.
1.3. Der Erwerber/Berechtigte akzeptiert mit seiner Vertragserklärung, spätestens mit seiner Registrierung und in jedem Fall aber mit der Verwendung der NÖC die jeweils gültigen AGB.
1.4. Die AGB sind unter www.niederoesterreich-card.at/agbs abrufbar und im NÖC-Katalog abgedruckt.
1.5. Die kursiv hervorgehobenen Begriffe haben die in diesen AGB definierte Bedeutung.
2. Niederösterreich-CARD, Preise
2.1. Die NÖC ist eine Erlebniskarte, die dem Berechtigten gegen eine einmalige Pauschale den Zutritt zu interessanten Ausflugs- und Freizeiterlebnissen in Niederösterreich und Umgebung ermöglicht, die von Infrastrukturbetreibern wie Ausflugszielen, Kultureinrichtungen, Seilbahnbetreibern usw. angeboten werden und mit denen NÖC-GmbH entsprechende Partnerverträge abgeschlossen hat („Ausflugsziele“).
2.2. Die NÖC kann als physische oder als digitale Karte erworben werden. Die AGB gelten gleichermaßen für die physische und die digitale NÖC.
2.3. Die jeweils gültigen Preise für die NÖC werden bei den autorisierten Verkaufsstellen sowie im Internet unter www.niederoesterreich-card.at („NÖC-Website“) ausgewiesen.
3. Ausflugsziele, NÖC-Medien, Call-Center
3.1. Die Ausflugsziele sind in den NÖC-Medien (NÖC-Katalog, NÖC-Flyer, NÖC-Website, NÖC-App) angeführt („NÖC-Medien“). Partnerverträge mit Ausflugszielen können während der Geltungsdauer der NÖC beendet und die Leistungen des Ausflugsziels daher nicht mehr in Anspruch genommen werden. Insofern kann die Liste der Ausflugsziele während der Gültigkeitsdauer (Punkt 9.) Änderungen unterworfen sein.
3.2. Alle Angaben zu den Ausflugszielen in den NÖC-Medien, wie die Beschreibung der angebotenen Leistungen und die Öffnungszeiten wurden sorgfältig erstellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.
3.3. Weiters stellt die NÖC-GmbH ein Call-Center zur Verfügung, das Anfragen der Berechtigten zur NÖC und zu den Ausflugszielen beantwortet.
4. Aktivierung der NÖC / Registrierung des Berechtigten / Online-Account
4.1. Zur Nutzung der NÖC muss sich der Berechtigte auf der NÖC-Website bzw. in der NÖC-App registrieren und die AGB akzeptieren. Die Leistungen der Ausflugsziele können grundsätzlich nur mit einer gültigen NÖC nach erfolgter Registrierung in Anspruch genommen werden. Für die Nutzung der digitalen Karte ist zusätzlich ein Online-Account (Punkt 4.3.) erforderlich, in dem die NÖC hinterlegt ist.
4.2. Die physische NÖC ist vom Berechtigten auf der Rückseite zu unterzeichnen.
4.3. Der Berechtigte hat die Möglichkeit über die NÖC-Website bzw. die NÖC-App einen Online-Account zu erstellen. In dem Online-Account ist die digitale NÖC hinterlegt und der Berechtigte erhält zusätzliche Informationen bzw. Funktionalitäten, wie beispielsweise die Abfrage der Ersparnis durch besuchte Ausflugsziele.
4.4. Im Online-Account eines Berechtigten können mehrere NÖC hinterlegt werden (mit Zustimmung der NÖC-Inhaber). Dadurch soll eine einfache Nutzung mehrerer NÖC über einen Online-Account (z.B. für Familien) gewährleistet werden. Eine NÖC kann in max. drei Online-Accounts gleichzeitig hinterlegt werden. Das Hinterlegen einer NÖC erfolgt durch den Berechtigten über Kartennummer und Geburtsdatum oder über eine Teilen-Funktion im Online-Account. Im Fall der Hinterlegung einer NÖC im Online-Account eines Dritten hat dieser Zugriff auf die hinterlegte NÖC inkl. Einsicht in die besuchten Ausflugsziele. Die Hinterlegung einer NÖC kann durch den jeweiligen Berechtigten oder den Online-Account Besitzer selbst jederzeit verwaltet oder zurückgezogen werden.
4.5. Der Berechtigte ist verpflichtet, der NÖC-GmbH jede Änderung der im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten mitzuteilen (per Telefon unter 01/535 05 05 oder per E-Mail an card@noe.co.at) oder diese über den Online-Account selbst einzugeben. Hat der Berechtigte eine Änderung der Kontaktdaten, insbesondere der Adresse oder E-Mail-Adresse, nicht bekannt gegeben, so gilt eine an die zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse versendete Erklärung der NÖC-GmbH dennoch als ihm zugegangen.
5. Leistungserbringung durch das Ausflugsziel
5.1. Der Berechtigte ist während der Gültigkeitsdauer berechtigt, ohne gesonderte Bezahlung die in der Beschreibung des Ausflugsziels in den NÖC-Medien dargestellten Leistungen des jeweiligen Ausflugsziels in Anspruch zu nehmen. Dies nach Maßgabe (i) der Verfügbarkeit, (ii) der jeweiligen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen, (iii) allfälliger besonderer Bedingungen (z.B. Altersbeschränkungen; körperliche Fitness), (iv) der Leistungsbeschreibung und (v) zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Ausflugsziels (alle „Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels“). Alle Ausflugsziele können von dem Berechtigten während der Gültigkeitsdauer nur ein Mal in Anspruch genommen werden.
5.2. Der Berechtigte wird bei Inanspruchnahme der Leistungen Vertragspartner des jeweiligen Ausflugsziels. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels.
5.3. Die Erbringung der mit der NÖC nutzbaren Leistungen des Ausflugsziels stellt keine Leistungspflicht der NÖC-GmbH dar, sondern obliegen alleine dem Ausflugsziel. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Ausflugsziel. Die NÖC-GmbH haftet nicht für die Leistungserbringung durch das Ausflugsziel, insbesondere nicht für bestimmte oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften, die Mangelfreiheit der Leistungen oder allfällige Schäden des Berechtigten aus oder in Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Ausflugsziels. Die Haftung der NÖC-GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden und Schäden aus der Verletzung der vertraglichen Hauptleistung, ist ausgeschlossen.
5.4. Die NÖC-GmbH ist hinsichtlich der Leistungen des Ausflugszieles Vermittler und bietet dem Berechtigten die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Ausflugszielen zu wählen und deren Leistungen nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels mit der NÖC in Anspruch zu nehmen.
5.5. Die NÖC-GmbH ist nicht verpflichtet, die Ausflugsziele oder die von diesen angebotenen Leistungen auf ihre Sicherheit zu überprüfen oder diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Es besteht somit keine Haftung für die Auswahl oder Überwachung der Ausflugsziele.
5.6. Die Leistungen der Ausflugsziele können nur vom Berechtigten selbst in Anspruch genommen werden. Eine Weitergabe an oder Verwendung der NÖC durch Dritte, die nicht Berechtigter sind, ist unzulässig.
5.7. Kinder, die noch für keine Jugend-CARD berechtigt sind, haben freien Eintritt, wenn sie gleichzeitig mit einem Berechtigten (Inhaber einer Erwachsenen-CARD) die Leistungen des Ausflugsziels in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist gültig für höchstens drei Kinder pro Berechtigtem (Inhaber einer Erwachsenen-CARD). Nähere Informationen zur Jugend-CARD finden Sie unter www.niederoesterreich-card.at/infos
5.8. Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Ausflugsziels muss der Berechtigte seine NÖC beim Ausflugsziel vorweisen. Die Legitimierung erfolgt durch Einlesen der NÖC in dem Karten-Terminal. Die Inanspruchnahme durch den Berechtigten wird im NÖC-System erfasst.
5.9. Da die NÖC nicht übertragbar ist, ist das Ausflugsziel berechtigt, die Identität des Berechtigten zu prüfen. Der Berechtigte ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen.
6. Reservierung, No-Show-Regelung
Leistungen von Ausflugszielen, für die eine Reservierung erforderlich ist, gelten im Fall des Nichterscheinens („No-Show-Fall“) als konsumiert. Eine nochmalige Inanspruchnahme während der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen.
7. Angebote von Kooperationspartnern, Partnerprogramme
7.1. Mit der gültigen und registrierten NÖC kann der Berechtigte die in den NÖC-Medien für die jeweilige NÖC-Saison angegebenen Angebote von ausgewählten Kooperationspartnern bzw. Partnerprogramme in Anspruch nehmen, wobei nur die technische Abwicklung über die NÖC erfolgt.
7.2. Die Leistungen von Kooperationspartnern oder Partnerprogrammen stellen keine Leistung der NÖC-GmbH dar und werden von den jeweiligen Partnern angeboten. Der Leistungsanspruch des Berechtigten sowie sämtliche Ansprüche des Berechtigten aus und in Zusammenhang mit der Leistungserbringung, insbesondere auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Partner. Es gelten die Leistungsbeschreibungen und die Allgemeinen Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners bzw. Partnerprogramms.
8. Verfügbarkeit, Einschränkungen oder Entfall von Leistungen
8.1. Informationen zur generellen Verfügbarkeit von Ausflugszielen (z. B. Öffnungszeiten, Saisonbetriebe) sind aus den NÖC-Medien ersichtlich. Weitergehende Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels, insbesondere zur Verfügbarkeit, sind auf der Website des jeweiligen Ausflugsziels oder unmittelbar bei dem jeweiligen Ausflugsziel ausgewiesen.
8.2. Im Einzelfall können sich Einschränkungen oder der gänzliche Entfall von Leistungen von Ausflugszielen aus witterungs-, saisonbedingten oder sonstigen Umständen wie Kapazitätsgrenzen, technischen Fehlfunktionen, Wartungsarbeiten oder behördlichen Auflagen ergeben. Zudem können sich die Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels (z.B. die Öffnungszeiten) ändern. NÖC-GmbH ist bemüht, Einschränkungen oder den Entfall von Leistungen möglichst zeitnahe auf der NÖC-Website bekannt zu geben. Es wird empfohlen, sich vor dem geplanten Besuch eines Ausflugsziels über die Nutzungsbedingungen des Ausflugsziels, insbesondere die Verfügbarkeit, zu informieren.
8.3. Dem Berechtigten stehen bei Einschränkungen oder Entfall von Leistungen von Ausflugszielen, bei Änderung von Nutzungsbedingungen von Ausflugszielen oder bei der Änderung der Liste der Ausflugsziele keine Schadenersatz-, Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüche zu, solange der Berechtigte weiterhin die Möglichkeit hat, unter mehreren (anderen) Ausflugszielen zu wählen.
9. Gültigkeitsdauer
9.1. Die NÖC-Saison beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. März des Folgejahres („NÖC-Saison“). Die NÖC gilt unabhängig vom Datum des Erwerbs nur für die jeweilige NÖC-Saison, für die sie erworben bzw. verlängert wird („Gültigkeitsdauer“). Davon ausgenommen sind Aktionsverkäufe, für die die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer maßgeblich ist.
9.2. Der Berechtigte ist nur während der Gültigkeitsdauer berechtigt, die Leistungen der Ausflugsziele in Anspruch zu nehmen. Die NÖC endet automatisch mit Ablauf der Gültigkeitsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn die NÖC in der jeweiligen Gültigkeitsdauer nicht registriert wird.
9.3. Die NÖC-GmbH ist berechtigt, die NÖC vorzeitig aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit endet die Gültigkeitsdauer. Als wichtiger Grund gelten insbesondere der Missbrauch sowie die Weitergabe der NÖC durch den Berechtigten.
10. Obliegenheiten des Berechtigten, Verlust/Diebstahl
10.1. Der Berechtigte ist verpflichtet, die NÖC sowie das Passwort für den Online-Account sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der NÖC an Dritte ist unzulässig.
10.2. Die NÖC darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Jede andere Verwendung der NÖC ist unzulässig. Die missbräuchliche Verwendung der NÖC berechtigt die NÖC-GmbH zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages gemäß Punkt 9.3.
10.3. Kommt die NÖC dem Berechtigten, aus welchem Grund auch immer, abhanden (z. B. Verlust, Diebstahl), ist der Berechtigte verpflichtet, unverzüglich die NÖC-GmbH zu verständigen. Die NÖC wird in diesem Fall von der NÖC-GmbH gesperrt. Dem Berechtigten wird auf Wunsch gegen Bezahlung einer Manipulationsgebühr eine Ersatzkarte für die ursprüngliche Gültigkeitsdauer zur Verfügung gestellt.
11. NÖC-App
11.1. Für die Nutzung von einzelnen Funktionen (z.B. digitale NÖ-CARDs) ist die Installation der NÖC-App auf einem kompatiblen Smartphone erforderlich. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Download, die Installation sowie die Nutzung der NÖC-App obliegen dem Berechtigten. NÖC-GmbH übernimmt keine Haftung für die Kompatibilität der NÖC-App mit dem jeweiligen Betriebssystem des Smartphones.
11.2. Die Zurverfügungstellung der NÖC-App erfolgt für den Berechtigten kostenlos. Die Kosten für die jeweilige Datenübertragung trägt der Berechtigte.
11.3. Der Berechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionen, Dienste und Anwendungen der NÖC-App möglichen Netzwerkproblemen (z. B. keine Erreichbarkeit/Internetverbindung beim jeweiligen Ausflugsziel, Störungen des Internets) und erforderlichen Wartungen/Systemupdates unterliegen. NÖC-GmbH wird Wartungen/Systemupdates nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Ausflugszielen vornehmen, übernimmt aber in jedem Fall keine Gewähr oder Haftung für die ununterbrochene Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der NÖC-App.
12. Erwerb der NÖC im Wege des Fernabsatzes
12.1. Die NÖC kann im Wege des Fernabsatzes sowohl m Webshop der NÖC-Website oder der NÖC-App erworben werden.
12.2. Bestellung über die NÖC-Website/NÖC-App: Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ auf der NÖC-Website/NÖC-App gibt der Erwerber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Erwerber hat hierfür Vorname, Nachname, Adresse, Zahlungsmethode anzugeben. NÖC-GmbH bestätigt dem Erwerber den Erhalt einer Bestellung per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung ist die Annahme der Bestellung (Vertragsabschluss) und enthält die in § 4 Abs. 1 FAGG genannten Informationen.
12.3. Die Zustellung der physischen NÖC erfolgt durch ein von NÖC-GmbH beauftragtes Unternehmen, aber ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Die Auswahl des Zustellunternehmens obliegt NÖC-GmbH und kann jederzeit verändert werden.
13. Widerrufsrecht beim Erwerb der NÖC im Wege des Fernabsatzes
13.1. Sie haben als Erwerber das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
13.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Niederösterreich-Card GmbH
Niederösterreich- Ring 2, Haus C
3100 St. Pölten
Tel. 01/535 05 05
E-Mail: card@noe.co.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
13.3. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.4. Die NÖC wird bei Widerruf mit sofortiger Wirkung gesperrt. Die NÖC ist nicht an die NÖC-GmbH zurückzusenden.
13.5. Das Muster-Widerrufsformular ist hier abrufbar:
14. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter niederoesterreich-card.at/datenschutz.
14. Datenschutz
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